Neues aus dem Kulturausschuss vom 07.10.2020

Im zurückliegenden Kulturausschuss wurde über eine Änderung der Kulturförderrichtlinine diskutiert. Hintergrund war ein Vorschlag der Stadtverwaltung, dass zukünftige Künstler nur einen Zuschussantrag stellen können, wenn ihre Inhalten nicht im Konflikt mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Nach längerer Disskussion wurde dem Antrag zugestimmt, da schriftlich festgeschrieben wurde, dass man aufgrund verfassungfeindlicher und strafrechtlich relevantenanter Äußerungen, Zuschüsse verweigern kann. 

An der Diskussion, ob dem Veranstalter Freiraum der Zuschuss genehmigt werden sollte, ändert sich unserer Meinung nach nichts. Da wir, wie bereits vor der Änderung der Richtlinien, die Möglichkeit hatten, den Zuschuss zu verweigern. Wir stehen immer noch vollkommen hinter unserer Entscheidung dem Veranstalter Freiraum den Zuschuss für den Auftritt der Band Sabot Noir zu gewähren. 

Zukünftige Entscheidungen, ob und an wen Zuschüsse ausgezahlt werden, wird durch den hinzugefügten Paragrafen keineswegs erleichtert, da eine Entscheidung, welche Künstler verfassungsfeindlich sind, nicht einfach zu fällen sein wird.