Neues aus dem Familien- und Sozialausschuss vom 08.10.2020

Als wichtigsten und umstrittensten Punkt der Tagesordnung möchten wir auf die Gebührenerhöhung für den Besuch von Kindertagesstätten eingehen.

Vorab muss erläutert werden, dass sich der jährliche Haushalt der Stadt Dachau in einer erheblichen Schieflage befindet. Die Ursache dafür liegt in erster Linie in dem Defizit zwischen dem Vermögenshaushalt und dem Verwaltungshaushalt begründet. Neben den Personalkosten belasten insbesondere die Ausgaben der Stadt für die Kinderbetreuung den Verwaltungshaushalt.

Seit Jahren schon ist es unserer Partei ein großes Anliegen, dass die Gebührensätze für die Kinderbetreuung an die jeweiligen Einkommen der Eltern angepasst werden. Die derzeitige Regelung, dass alleinerziehende Mütter mit geringen Einkommen für einen Betreuungsplatz ihrer Kinder genauso viel bezahlen muss wie Spitzenverdiener, erscheint uns zutiefst ungerecht. Wir sind der Meinung, dass man Eltern mit einem Einkommen von beispielsweise mehr als 7500.- Euro im Monat durchaus zumuten kann, die tatsächlichen Kosten für die Betreuung ihrer Kinder zu tragen.

Vor dem Hintergrund, dass ein Betreuungsplatz in Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort derzeit mit durchschnittlich knapp 4200.- Euro jährlich von der Stadt Dachau bezuschusst wird, war eine Erhöhung der Betreuungsgebühren erforderlich. Dazu ist anzumerken, dass die Eltern durch den Freistaat 100.- Euro monatlich Kindergartengeld (seit 2 Jahren pauschal) bzw. Krippengeld (seit 2020, auf Antrag) bekommen und die Gebühren in Dachau im Vergleich zu Nachbargemeinden ziemlich günstig sind. Ferner soll das Gebührenaufkommen laut Kommunalabgabengesetz kostendeckend sein.

Die Stadtverwaltung unterbreitete dem Familien- und Sozialausschuss nun zwei Vorschläge:

1. Die Gebühren  werden zum 01.02.2020 pauschal angehoben

alternativ

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Modell einer einkommensabhängigen Staffelung der Besuchsgebühren zu entwickeln.

Zur zweiten Alternative stellte die Stadtverwaltung folgende Überlegung dar: um eine größtmögliche Gerechtigkeit zu erzielen, sollen die Vermögensverhältnisse der Eltern wie in München berechnet werden. Dies bedeutet, dass die Eltern jedes Jahr einen 15seitigen Fragebogen zu ihren Vermögensverhältnissen vorzulegen hätten. Die Verwaltung folgerte daraus, dass zwei neue

Planstellen geschaffen werden müssen, um den Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Dazu müssten wiederum Büroräume angemietet werden. Die Kosten dafür würden die vermeintlichen Mehreinnahmen vermutlich aufzehren. Ob dies von Seiten der Stadtverwaltung bewusst so bürokratisch, kostenintensiv  dargestellt wurde, bleibt dahingestellt.

Es war offensichtlich, dass unser Ansinnen von einkommensabhängigen Gebühren unter diesen Voraussetzungen nicht mehrheitsfähig sein würde.

Unsere Fraktion wies darauf hin, dass sich das Einkommen eines Haushalts durchaus aus dem Bruttoeinkommen bzw.  dem zu versteuernden Einkommen ableiten lassen könne. Dazu konnte auch als Beispiel das Modell der Stadt Tuttlingen vorgetragen werden, wo sich die Gebühren nach dem Bruttoeinkommen aller Mitglieder eines Haushaltes  richten (bis zu 550.- Euro monatlich für einen Platz im Kindergarten ab einem Bruttoeinkommen von mehr als 60.000.- Euro aller im Haushalt lebenden Personen; ganz schön happig, meine ich).

So konnten neben den Ausschussmitgliedern der ÜB, Bürger für Dachau, Bündnis für Dachau auch die SPD unserem Ansinnen anschließen, dass die Verwaltung weiter ein Berechnungsmodell entwickeln soll,  die Einkommensverhältnisse der Eltern bei der Gebührenerhebung zu berücksichtigen. Bei einem Hintergrundgespräch sagte der Amtsleiter Sozialwesen mir zu, sich die Gebührenordnung der Stadt Tuttlingen anzusehen.

Insgesamt kann man den Ausgang also als zufriedenstellend bezeichnen.