Grüne Stadtratsfraktion beantragt Prüfung der Möglichkeiten einer Energiebeteiligungsgesellschaft

Unsere Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

Prüfung der Möglichkeiten einer Energiebeteiligungsgesellschaft

Begründung:

Angesichts der rapide fortschreitenden Klimakrise müssen wir gesamtgesellscha:lich schnellstmöglich auf erneuerbare Energie- und Wärmeerzeugung umstellen. Die finanzielle Situation der Stadt Dachau mag dies nicht immer im nötigen Umfang sicherstellen. Deswegen bitten wir die Stadtverwaltung um Prüfung der Möglichkeiten zur Errichtung einer Energiebeteiligungsgesellschaft. Eine solche Gesellschaft, durch die Stadt Dachau gegründet, könnte Investitionen tätigen, die der Stadt oder den Stadtwerken nicht im selben Umfang möglich sind. Über eine geeignete Rechtsform und Struktur kann die Gesellschaft auch das finanzielle Engagement von Bürger*innen ermöglichen, etwa durch den Erwerb von Anteilen. Die Energiebeteiligungsgesellschaft könnte dann (z.B. statt auswärtiger Investoren) erneuerbare Energie- oder Wärmeprojekte in der und um die Stadt Dachau finanzieren – und zugleich die Stadt Dachau selbst und direkt investierte Dachauer Bürger*innen an den ökologischen und finanziellen Erträgen des Umbaus hin zu Klimaneutralität beteiligen. Anders als z.B. reine Bürgerenergiegenossenscha:en könnte eine solche Energiebeteiligungsgesellschaft in teilweise städtischer Hand regelmäßig und nachhaltig dafür sorgen, dass Erträge zum Wohl aller Dachauer Bürger*innen verwendet werden und nicht nur zum Wohl derjenigen, die sich ein Investment selbst leisten können. Eine solche Gesellschaft könnte daher Investitionen in erneuerbare Energie und Wärme sozialverträglich und demokratisch steuern und einen langfristigen Beitrag zum Wohl der Stadt und ihrer Bürger*innen leisten – zusätzlich zu ihrem Beitrag zur Klimaneutralität. Es wäre auch zu prüfen, inwiefern eine solche Energiebeteiligungsgesellschaft auch gemeinsam mit anderen Gemeinden im Landkreis und/oder dem Landkreis Dachau selbst errichtet werden kann.

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Keine.