Grüne Stadtratsfraktion beantragt tariftreues Dachau

Unsere Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

1) Die Verwaltung entwickelt für die städtischen Vergabeverfahren ein System aus Rahmenbedingungen und Regelungen, das fair bezahlte und sozialverträgliche Auftragsvergaben ermöglicht.

2) Die Verwaltung stützt sich bei der Entwicklung eines derartigen „tariftreuen Vergabesystems“ auf folgende Grundsätze:

2a) Die Stadt als Auftraggeberin achtet darauf, dass bei den Auftragnehmenden nur Personal eingesetzt wird, das sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet wird. Bei für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen ist der entsprechende Tariflohn zugrunde zu legen.

2b) Insbesondere wenn ein Angebot um mehr als 10% nach unten von den übrigen Angeboten oder einer vorherigen Kostenschätzung abweicht, ist zu prüfen, ob die oben genannten gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Zur Prüfung kann die Stadt von Bieter*innen eine entsprechende Urkalkulalation mit den entsprechenden Lohnkosten fordern.

2c) Als Zuschlagskriterium bei Auftragsvergaben wird die Vergütung der vom Bieter einzusetzenden Arbeitnehmer*innen berücksichtigt. Dies beinhaltet auch die Vergütung von z.B. Unterauftragnehmer*innen oder Leiharbeitnehmer*innen. Dafür wird eine entsprechende Gewichtung und Wertung entwickelt.

2d) Zu obigen Punkten werden von Bietern Eigenerklärungen verlangt und die Einhaltung der
Verpflichtungen vertraglich festgeschrieben und sanktioniert. Die Einhaltung ist nach Vergabe bei der Ausführung systematisch durch die Stadt zu kontrollieren. Für Verstöße sollen Vertragsstrafen bis zu insgesamt 5% der Auftragssumme vereinbart werden sowie die Möglichkeit des Auftragsentzugs bei Ersatz des für die Stadt entstandenen Schadens (etwa bei notwendigen Neuvergaben oder Verzögerungen).

3) Nach Entwicklung des Systems wird dieses auch bei stadteigenen Gesellschaften übernommen.

Begründung:

Die Stadt Dachau hat ein doppeltes Interesse an und eine doppelte Verpflichtung zu fairer Bezahlung
und Tariftreue. Einerseits sollte die Stadt Vorbild sein bei der Vergabe von Aufträgen in Bezug auf die
faire Behandlung der Beschäftigten bei den Auftragnehmer*innen sowie auf die Unterbindung
unfairer und ungesetzlicher Praktiken (wie Lohndumping und Schwarzarbeit). Andererseits ist bei
städtischen Aufträgen besonders auf die Qualität der Ausführung der Aufträge zu achten. Ein fair
bezahlender Betrieb wird sehr viel leichter Fachkräfte an sich binden können, was sowohl die
Qualität der Arbeit als auch die Zukunftsfähigkeit des jeweiligen Betriebs sichert.
Dies widerspricht damit auch nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei kommunalen Auftragsvergaben,
sondern stützt es: verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern bedeutet, diese sozialen
Kriterien als Teil der Wirtschaftlichkeitsabwägung zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Höhere Angebotspreise in Vergabeverfahren sind nur dann zu erwarten, wenn Bieter*innen
fragwürdige Kostenvorteile durch zu niedrige Löhne oder unfaire Prakken bisher tatsächlich an die
Stadt weitergegeben haMen. In jedem Fall ist eine bessere Einhaltung der Wirtscha>lichkeit bei
Vergaben zu erwarten.