Grüne Stadtratsfraktion beantragt Förderung der Barrierefreiheit in Dachau

Unsere Stadtratsfraktion beantragt am 25.11.2020:

Die Stadt Dachau entwickelt zusammen mit dem Seniorenbeirat, dem Jugendrat und dem Behindertenbeauftragten ein Siegel „Barrierefreies Dachau“ und würdigt damit Einrichtungen, die barrierefrei gestaltet sind.

Begründung:

Alle Dachauer*innen sollen am öffentlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen können. Viele werden jedoch durch Barrieren verschiedenster Art daran gehindert, seien sie baulicher oder digitaler Art. Daher ist umfassende Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Dies ist nicht nur Ausdruck von Solidarität und Mitmenschlichkeit, es ist Umsetzung gleicher Rechte aller Menschen.

Die Haushaltslage erlaubt es der Stadt Dachau allerdings kaum, konkrete Maßnahmen zur Barrierefreiheit selbst finanziell zu unterstützen. Gleichwohl kann die Stadt durchaus ein Bewusstsein bei z.B. Nicht-Behinderten für diese Barrieren und deren Auswirkungen schaffen, und Maßnahmen Dritter zu deren Beseitigung würdigen. Wir gehen davon aus, dass dieser Ansporn z.B. Geschäfte, Arztpraxen, Veranstalter und Dienstleister in Dachau zu entsprechenden Maßnahmen bewegen wird.

Es erscheint sinnvoll, den Senioren- und den Jugendrat sowie den Behindertenbeauftragen in die Gestaltung des Siegels und dessen Anforderungen einzubinden, sowohl mit Blick auf konkrete
Barrieren als auch auf Maßnahmen zu deren Sichtbarmachung und Beseitigung. Die Verleihungen der Siegel können im Bürgermagazin der Stadt veröffentlicht werden. Dort sorgen sie für weiteres
Barrierebewusstsein und würdigen die ergriffenen Maßnahmen.


Als zu adaptierendes Vorbild kann das entsprechende Modell der Stadt Treuchtlingen dienen:
https://www.treuchtlingen.de/Barrierefreiheit-in-Treuchtlingen.638.0.html

Für insbesondere digitale Barrierefreiheit kann „Bayern barrierefrei“ Kriterien bieten:
https://www.barrierefrei.bayern.de/beispiele/digitale-barrierefreiheit/index.php

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Es sind geringfügige Ausgaben zur Entwicklung des Siegels, den nötigen Beratungen/Begehungen und anschließenden Ausstellungen des Siegels zu erwarten.