Unsere Stadtratsfraktion beantragt zusammen mit der Fraktion Bündnis für Dachau am 06.09.2020:
- Die Verwaltung stellt dar welche unbeplanten Gebieten mit einfachen Bebauungsplänen überplant werden können.
Begründung:
Das BauGB schreibt an keiner Stelle einen bestimmten Mindestinhalt von Bebauungsplänen vor. Es obliegt jeweils dem planerischen Ermessen der Gemeinde, für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach ihrer planerischen Konzeption erforderlichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu treffen (vgl. BVerwG, ZfBR 1990, 44). So können die Regelungen in einem einfachen Bebauungsplan sich auf wenige Parameter wie Firsthöhe, Anzahl der Geschosse, und verbleibenden Mindestgrünflächenanteil beschränken. Mit diesem Instrument kann schnell auf die ungesteuerte Nachverdichtung mit ihren enormen Folgelasten reagiert werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
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