Stadtrat kippt Erhaltungssatzung Martin-Huber-Straße

Kommentar unseres Stadtrats Thomas Kreß zu TOP 4 der Stadtratssitzung vom 04.02.2020: Erhaltungssatzung Martin-Huber-Straße, erneute Behandlung auf Antrag der ÜB-Fraktion

Die umstrittene Erhaltungssatzung für Martin-Huber-Straße und Amperweg, die erst noch im Detail erarbeitet werden sollte, wurde im Stadtrat wieder aufgehoben. Die Erarbeitung der Satzung war erst im Oktober mit einer knappen Mehrheit beschlossen worden. Nach massiven Protesten der Eigentümer, hatte die ÜB-Fraktion das Thema erneut auf die Tagesordnung gebracht.

Ziel der Sitzung war es, dass der Satzungsbeschluss, noch bevor ein Vorschlag für eine Satzung vorliegt, gekippt wird, damit nur der §34 Baugesetz gilt, in dem nur die Baugröße und der minimale Abstand zu den Nachbargrundstücken geregelt sind. Über die Beeinträchtigung des Stadtbildes kann damit nicht mehr entschieden werden. Hierzu gibt es etliche Negativbeispiele in der Stadt (u.a. „Riesentoaster“ in der Stockmannstraße, Schermhof in der Adenauerstraße, „Legohaus“ am
Kennedyplatz). Eine konservative Destruktionskoalition will einen Gegenpol zur Linksgrünfront setzen.

Mit meiner Rede versuchte ich, noch etwas zu retten:
„Dass dieser Tagesordnungspunkt heute so behandelt wird machte mich erst wütend wegen der Höherwertung von privater „Freiheit“ – hier Gewinnmaximierung – gegenüber der Stadtbildgestaltungsmöglichkeit des Stadtrates. Jetzt macht es mich eher traurig, dass hier mit aller Macht und populistischen Wortspielereien gegen etwas gekämpft wird, was es noch gar nicht gibt. Vernünftigerweise hätte man erst mal gewartet, bis ein erster Satzungsvorschlag der Verwaltung vorliegt, um dann einen guten Kompromiss zwischen Stadtbild und Eigentümerinteressen zu finden. Statt dessen wird Stimmung auf unterster Schublade gemacht, gar von Enteignung geschwafelt, wohl ohne zu wissen, was das ist.

Ein kurzer Exkurs: Es wird u. a. Grundeigentum zu einem gutachterlich festgelegten Preis zwangsweise verkauft, geschehen in Bayern z.B. für den Bau der A94 im Isental oder WAA Wackersdorf, jeweils von unserer CSU-Staatsregierung, in anderen Bundesländern für den Abbau von klimaschädlicher Braunkohle.

Hier könnte lediglich bei einer sehr rigiden Satzung, die niemand anstrebt, eine geringe Wertminderung gegenüber einem optimalen Verkaufspreis eintreten.
Also was tun? Weg mit dem Satzungsbeschluss, ohne zu wissen, wie die Satzung aussehen könnte? Wenn ja, dann gilt nur noch §34, in dem lediglich Baugröße / Höhe und die gesetzlichen Mindestabstände zu den Nachbarn festgelegt sind, eine Abrissgenehmigung nicht notwendig. Die Gestaltung KANN dann nicht mehr beeinflusst werden. Diese Fälle hatten wir schon. Wollen wir jetzt einen zweiten „Riesentoaster“ in der Martin- Huber-Straße, oder einen“ Riesenmixer“ oder einfach einen „Riesenschuhkarton“? Wollen wir das wirklich?
Daher mache ich einen Vorschlag zur Vernunft, auch in Wahlkampfzeiten, vertagen wir die Entscheidung bis es einen Vorschlag zur Erhaltungssatzung gibt. Wenn wir wirklich etwas erhalten wollen, dann dürfen wir den Satzungsbeschluss jetzt NICHT zurücknehmen.
Doch die „konservativen“ Kollegen haben sich für die Destruktivität entschieden. Auch bei der Behandlung des Vorentwurfs für den Bebauungsplanes für das MD-Gelände dominierte Destruktivität, die CSU forderte mehr Stellplätze, ungeachtet eines Mobilitätskonzeptes und brachte die bisherige Planung damit zu Fall. Dies wird wahrscheinlich bis zu 50 Sozialwohnungen kosten

Am Tag danach,
Thomas Kreß, Stadtrat